Die Rechtsgrundlagen für die "neue" Berufskraftfahrer-ausbildung kommen aus der Feder der EU. Mit der RL 2003/59 EG wurde der Grundstein gelegt. Diese Grundlage wurde 2006 in nationales Recht umgesetzt und das BKrFQG und die BKrFQV herausgegeben.
Fahrerinnen und Fahrer, die gewerblichen Güterkraft- oder Personenverkehr auf öffentlichen Straßen durch-führen und die ihre Fahrerlaubnis der Klassen D1, D1E, D, DE, C1, C1E, C oder CE nach dem 10. September 2008 (Personenverkehr) bzw. 10. September 2009 (Güterkraftverkehr) erworben haben, benötigen eine Grundqualifikation oder beschleunigte Grundqualifikation.
Der Führerschein ist nur noch die Basis. Will man gewerblich fahren, benötigt der Kraftfahrer den Nachweis der Qualifik-ation. Dieser wird als Harmonisier-ungszahl 95 in den Führerschein zum Nachweis eingetragen.
Besitzer des Führerscheins vor den Stichtagen sind von der Qualifikation befreit, wenn sie die erste Weiterbildung von 35 Std. bis zum 10.09.2013/2014 abgeschlossen haben.
Nachfolgend finden Sie die Rechtsgrundlagen in PDF zum Download.